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BGH, 24.03.1971 - VIII ZR 223/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpachtung eines Grundstücks zum Betrieb einer zu errichtenden Tankstelle - Abwälzung des Risikos wirtschaftlicher Unrentabilität auf die Verpächter - Beendigung des Pachtverhältnisses durch Kündigung - Eingreifen der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68
Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - VIII ZR 223/69
Es kommt auch nicht darauf an, ob der Umstand, daß die wirtschaftlichen Erwartungen der Beklagten enttäuscht wurden, überhaupt als Wegfall der Geschäftsgrundlage beurteilt werden könnte (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 197/68 = WM 1970, 907 = NJW 1970, 1313).
- BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10
Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines …
Auch diese Superprovisionen können ausgleichspflichtig sein, soweit die Tätigkeit des Generalvertreters, Bezirksstellenleiters oder - wie hier - Generaldirektionsleiters Voraussetzung für das Arbeiten der ihm unterstellten Vertreter und daher mitursächlich für die von diesen vermittelten Abschlüsse ist (BGH, Urteile vom 24. Juni 1971 - VIII ZR 223/69, BGHZ 56, 290, 292 f.; vom 22. Juni 1972 - VII ZR 36/71, BGHZ 59, 87, 91 ff.;… vom 6. Juli 1972 - VII ZR 75/71, aaO S. 128 ff.;… Emde in Großkommentar HGB, 5. Aufl., § 89b Rn. 407;… Küstner in Küstner/Thume, aaO Rn. 279). - BGH, 17.10.1973 - VIII ZR 193/72
Bestehen eines Kündigungsrechts - Bestehen eines Kündigungsrechts nach den Regeln …
Wie der erkennende Senat bereits in seinem auf die erste Revision ergangenen Urteil vom 24. März 1971 - VIII ZR 223/69 - (WM 1971, 798) ausgeführt hat, gilt die in § 9 Abs. 2 PV getroffene Vereinbarung über das Kündigungsrecht der Beklagten nach den Regeln der ergänzenden Vertragsauslegung auch dann, wenn sich schon vor der Inbetriebnahme der Tankstelle herausstellt, daß die bei Vertragsschluß gegebene Wirtschaftlichkeit zwischenzeitlich weggefallen ist.